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Informationen zum Projekt Sachsenspiegel_online

Oberbegriff: Rechtshandlung

Schlagwort: Ein Herr belehnt einen Mann mit dem Gedinge an einem bestimmten Gut

 # FolioBeschreibung Anzahl 
161rGedinge und Gewere an Lehen. Konkurrenz von Belehnungen. Gerichtliche Bestätigung der Belehnung. Verweigerung der Lehensannahme.
 

 
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